Wirtschaftliches Eigentum
Für steuerliche Zwecke sind Wirtschaftsgüter dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Hiervon wird abgewichen, wenn der zivilrechtliche Eigentümer während der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut nicht ausüben darf. In diesem Fall ist das Wirtschaftsgut dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen.
BILD-Steuer (Steuerjahr 2023)
Mit BILD-Steuer, der Geld-zurück-Software, können auch absolute "Steuer-Neulinge" schnell und unkompliziert ihre Steuererklärung für 2023 am PC erstellen. Clevere Assistenten geben jederzeit während der Erstellung der Steuererklärung Tipps zum Steuern sparen.