Ausgaben rund um den Beruf – für Arbeitnehmer immer noch die beste Möglichkeit Steuern zu sparen
Als Arbeitnehmer hat man eine ganze Reihe von Möglichkeiten, seine Steuerlast zu senken: Fachbücher und Bewerbungskosten, Wege zur Arbeit und Reisekosten, Arbeitskleidung und Telefonkosten oder Computer, Schreibtisch und Homeoffice-Pauschale senken die Steuerlast. Der Haken: Die Kosten müssen höher sein als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.260 Euro (Stand: 2024).Im Folgenden geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Themen:
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Einnahmen: Besondere Beschäftigungsverhältnisse
Minijob - Ehrenamt - Auslandstätigkeit - Grenzgänger
Nicht jede berufliche Tätigkeit lässt sich mit den "klassischen" Möglichkeiten steuerrechtlich korrekt einordnen. Zu diesen Bereichen möchten wir Ihnen hier einen ersten Überblick geben.
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Werbungskosten
Arbeitnehmer-Pauschbetrag - typische Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die einem Arbeitnehmer entstehen, um seine Einnahmen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten – also die Ausgaben, die rund um den Job entstehen. Sie führen zu einer Steuerersparnis, da sie von den damit zusammenhängenden Einnahmen abgezogen werden und nur die danach verbleibenden Einkünfte zu versteuern sind.
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Aus- und Fortbildung
Schule - Lehre - Studium - Werbungskosten - Sonderausgaben
Das Finanzamt beteiligt sich auch hier an den Kosten, unterscheidet aber, ob es sich um eine Ausbildung oder um eine Fortbildung handelt.