Örtliche Zuständigkeit
Welches Finanzamt für die Besteuerung einer natürlichen oder juristischen Person oder für die Ermittlung von Bewertungsgrundlagen zuständig ist, wird in § 17 ff. der Abgabenordnung geregelt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 17 ff. AO
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